Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)

der workfashion.com ag („Workfashion”), Hagendorn-Cham

Allgemeine Geschäftsbedingungen 2010 (AGB)

1.      Allgemeines

Diese allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Verkäufe und Lieferungen von workfashion.com ag und gehen allgemeinen Geschäftsbedingungen des Bestellers vor. Individuelle Absprachen zwischen workfashion.com ag und Besteller gehen diesen allgemeinen Geschäftsbedingungen, soweit sie davon abweichen, vor. 

 

2.      Preise

Die Preise verstehen sich netto ab Lager workfashion.com ag. Gesetzliche Abgaben (wie z.B. Mehrwertssteuer), Verpackung, Versicherung und Fracht sind nicht in den Preisen enthalten.

 

3.      Lieferkonditionen

Bei einem Bestellwert ab CHF 1’000 werden keine Versandkosten verrechnet für Lieferung in der Schweiz. Bei einem Bestellwert unter CHF 50 wird eine Bearbeitungsgebühr von CHF 10 zusätzlich verrechnet.

 

4.      Zahlungskonditionen

Zahlungen sind ohne Abzüge innert 30 Tagen ab Rechnungsdatum zu leisten. Bei einem Bestellvolumen von über CHF 100'000 kann workfashion.com ag bei Auftragserteilung eine Anzahlung von 30% verlangen, weitere 30% bei Versand der Ware und den Rest gemäss Rechnungsdatum.

 

5.      Bemusterung

Warenlieferungen zur Bemusterung werden bei Lieferung fakturiert. Bei Rücksendungen

innert drei Monaten werden entsprechende Gutschriften für intakte retournierte Ware erstellt.

 

6.      Mängel

Der Warenempfänger prüft die Lieferungen und Leistungen und meldet innert 10 Tage nach Erhalt allfällige Mängel. Die Frist für Gewährleistung beträgt 12 Monate ab Lieferung von Hagendorn. Technisch nicht vermeidbare, handelsübliche Abweichungen z.B. in Farbe können nicht beanstandet werden. Produktanpassungen, welche der Sortimentsoptimierung dienen, bleiben vorbehalten.

 

7.      Gewährleistung und Schadenersatz

workfashion.com ag kann nach eigener Wahl mangelhafte Ware nachbessern oder ersetzen. Jeglicher Schadenersatz ist ausgeschlossen

 

8.      Lagerhaltung

Sofern workfashion.com ag auf Wunsch des Bestellers individuell angefertigte Stoffe, Zutaten oder Fertigteile an Lager genommen hat, verpflichtet sich der Kunde im Falle einer Vertragsbeendigung, diese Waren zu den vereinbarten Preisen zu übernehmen.

 

9.      Urheberrecht und technisches Know-how

Alle Urheberrechte der Bekleidung an Design, Schnittmuster, Stoffdefinitionen etc. sowie das technische Know-how, welche workfashion in Erfüllung des Auftrages macht bzw. schafft, bleiben vollumfänglich und unentgeltlich im Eigentum von workfashion.com ag.

 

10. Gerichtsstand

Gerichtsstand ist der Sitz von workfashion.com ag.   

Hagendorn, 1. Januar 2010